Liebe Mitglieder,

der DJB hat völlig überraschend und ohne Vorankündigung mit Wirkung zum 13.03.2025 (also genau einen Tag vor diesem Artikel) die Gebühren für verschiedene Dinge (Judopass, Kyu- und DAN-Prüfungen, ...) erhöht.

Dies wird begründet mit der finanziellen Misslage des Deutschen Judobund. Dies ist im Artikel auf der offiziellen Seite des DJB nachzulesen.

Der Judoverband Sachsen wird aller Wahrscheinlichkeit nach seine Gebühren nicht weiter erhöhen, allerdings müssen wir als Verein diese Gebührenerhöhung an unsere Mitglieder weiterleiten. Da dies natürlich (nicht wie vom DJB vorgemacht), erst in entsprechenden Beschlüssen und Ordnungen festgelegt werden kann, ist aktuell eine Übergangszeit bis zum 01.04.2025, in der keine neuen digitalen Pässe und andere Lizenzen über das DJB-Portal erworben werden können. Eben jenes hoch angepriesene Online-Portal, welches alles besser und schneller und kosteneffizienter gestalten sollte.

 

Der Vorstand

Chemnitz, 06.03.2025

Werte Mitglieder.

Der DJB hat die Einführung des digitalen Judo-Passes beschlossen. Gegenständliche Pässe werden nicht mehr hergestellt. Unser Verein hat in seiner Vorstandssitzung am 05.03.2025 folgendes beschlossen:

Beschluss zum Umgang mit dem DBJ-Portal (auszugsweise)

„Der Vereinszugang ist dem Vorsitzenden und 2. Vorsitzenden vorbehalten. Sie haben damit den administrativen Zugriff auf das Portal. Sie haben auch die Möglichkeit, administrative Aufgaben durch Rechtevergabe an andere Mitglieder zu delegieren. Im Moment unterstützt dies auch unser Vorstandsmitglied Robert Höhne, welcher sämtliche Aufgaben im Portal übernehmen kann. Dies erfolgt stets in Abstimmung mit dem Vorsitzenden.

Unsere Mitglieder haben die Möglichkeit, sich entsprechend den Nutzungsbedingungen des Portals selbstständig einen Zugang zum Portal einzurichten. Damit haben sie noch keinerlei Zugriff auf die vom Verein zu ihnen verwalteten Daten. Der Verein kann und wird auf Anfrage eines volljährigen Mitglieds ihm oder ihr die Möglichkeit geben, seinen Zugang mit dem Verein zu verknüpfen. Dazu ist die E-Mail-Adresse des Mitglieds, mit dem er oder sie sich im Portal registriert hat, dem Verein bekannt zu geben. Daraufhin wird dem Mitglied ein Einladungslink zugeschickt, den es bestätigen muss. Dann hat das Mitglied Zugriff auf alle seine persönlichen Daten und seine Lizenzen, wie Judopass und Graduierungen.

Wenn minderjährige Mitglieder diesen Zugang erhalten wollen, so muss dies durch den gesetzlichen Vertreter beim Verein beantragt werden. Dann steht der gesetzliche Vertreter in der Verantwortung, die Nutzungsbedingungen des Portals einzuhalten. Diese kann sich einen eigenen Zugang anlegen und dort hat sie dann die Möglichkeit, über sogenannte Unterkonten, die minderjährigen Mitglieder zu verwalten. Diese können später, wenn das Mitglied volljährig ist, in eigenständige Konten gewandelt werden.

Da bis zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Nutzungsmöglichkeiten des Portals im Detail bekannt sind, ist nicht auszuschließen, dass später noch ergänzende Bestimmungen durch den Vorstand beschlossen werden.“

 

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Trainer/Stützpunktleiter oder per Email Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! an den Vorstand.

G. Thumeyer, Vorsitzender                                                                                   

Chemnitz, den 05.09.2023

CPSC BUDO e.V.                                                               

-Vorstand-

 

Mitteilung des Vorstandes:

Durch die anhaltende Inflation sieht sich der Vorstand des CPSC BUDO e.V. gezwungen, eine allgemeine Preisanpassung bei den Mitgliedbeiträgen durchzuführen. Die seit 2001 gültigen Mitgliederbeiträge werden ab den 01.01.2024 um 0,50 € pro Mitglied und Monat erhöht.

Der bislang gewährte Familienbeitrag entfällt.

Alle anderen Modalitäten bleiben bestehen. Bei evtl. Kündigungsabsichten wird auf die satzungsgemäße Kündigungsfrist hingewiesen.

 

Für Judoka erfolgt eine vom Judoverband Sachsen e.V. festgelegte Erhöhung des Preises für die Jahressichtmarke um 1,00 € pro Jahr. Sollte die Jahressichtmarke von einzelnen Judoka nicht mehr benötigt werden, muss dies bis zum 30.11.2023 schriftlich angezeigt werden. Der Judo-Pass ist für die Austragungsmodalitäten vorzulegen. Sodann verliert er seine Gültigkeit.

 

Für evtl. Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Unser Sportfreund Olaf K. Busch wurde für seine Verdienste mit der Verleihung des dritten DAN geehrt.

Auszeichnung

CPSC BUDO e.V.      Chemnitz, den 26.05.2021

Werte Sportfreunde – es ist soweit ……..

Unser ‚Zentral-Dojo‘, einschließlich Außengelände, wird unter der Anwendung erlassener Hygiene- und Abstandregeln für das sportliche Vereinstraining wieder geöffnet. Vielen Dank für Eure Treue und Unterstützung.

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

Neue Festlegungen zur Nutzung des Zentraldojo gem. CORONA-Schutzverordnungen

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zu den bekannten Trainingszeiten

ASG/AIKIDO/Dienstsport:       ab 28.05.2021

Fachsparte JUDO:                  ab 07.06.2021

 

Im Objekt ‚Zentral-Dojo‘, einschließlich Außengelände, gelten unter der Anwendung erlassener Hygiene- und Abstandregeln ab sofort für das sportliche Vereinstraining folgende Grundsätze:

  • Die Nutzung der Sporthalle/-räume erfolgt nur durch Vereinsmitglieder, ohne Publikumsverkehr, d.h. auch ohne Eltern, Großeltern etc.. Ein Aufenthalt außerhalb der Halle (Vereinsgelände) ist unter Wahrung der Abstandregeln möglich.
  • Für Nutzer der Sporthalle/-räume auf vertraglicher Grundlage ist die Nutzung nur möglich auf der Basis dieses Hygienekonzepts sowie eines eigenen, bestätigten Hygienekonzepts des Nutzers, die Besonderheiten seines Nutzungszweckes zusätzlich berücksichtigen.
  • Im gesamten Objekt, auch in den Umkleide- und Sanitärbereichen, ist der Mindestabstand einzuhalten. Konkrete Festlegungen über die Anzahl der Personen, die gleichzeitig Räumlichkeiten betreten dürfen, werden per Aushang vor Ort veröffentlicht.
  • Die Hygieneregeln sind konsequent einzuhalten. Sie werden im Zentral-Dojo per Aushang veröffentlicht.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in der Sportstätte zu tragen.
  • Es besteht die Pflicht, dass sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte die Hände waschen oder desinfizieren. Desinfektionsspender befinden sich im Haupteingangsbereich, im Eingangsbereich zur Sporthalle sowie im Obergeschoß. (Kinder dürfen Desinfektionsmittel nur unter Aufsicht anwenden!) Flächendesinfektion Sanitärbereich/Hallenboden/Tatami/Türklinken etc. erfolgt zentral.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Die benutzten Räumlichkeiten sind zu Lüften (Stoßlüftung). Die Verschlusssicherheit nach dem Trainingsbetrieb muss aber gewährleistet werden.
  • Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
  • Mannschaftsspiele sind erlaubt. Der körperliche Kontakt ist hier auf ein Minimum zu beschränken. Zusätzlicher Körperkontakt (gemeinsamer Siegesjubel, ‚Abklatschen‘ u. ä.) ist nicht statthaft.
  • Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Sportlern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
  • Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten. Selbiges gilt für angeordnete Quarantänefälle. Der unbedenkliche Gesundheitszustand der zum Training erschienen Sportler ist vorab zu erfragen und im Trainingsprotokoll zu dokumentieren. Im Innenbereich ist ein tagesaktueller Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich oder ein Nachweis ‚vollständig geimpft/genesen‘. Gegenständliche Selbstauskünfte sind zulässig und zu archivieren.

 

Die Trainingszeiten haben sich derzeit nicht geändert. Um einen geordneten Zu- und Abgang der Trainingsgruppen zu gewährleisten, wird aber eine leichte Trainingsverkürzung angestrebt. Bitte informiert Euch bei Euren Trainern.

Wir wünschen allen einen tollen Trainingsbeginn – ‚Sport frei‘ und ‚Nicht jammern‘!                                   

 

Der Vorstand                  

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