Chemnitz, den 03.03.2022

Ergänzende Festlegungen zur Nutzung des Zentral-Dojo

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 02. März 2022 Änderung der Corona-Schutz-Verordnung beschlossen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 04. März 2022 in Kraft und sind bis zum 19. März 2022 gültig

Die für unseren Verein derzeit geltenden CORONA-Schutzbestimmungen werden zum 04.03.2022 wie folgt ergänzt:

Für den allgemeinen Sportbetrieb in unserer Halle gilt ab dem 04.03.2022 die 3G-Regel.

Der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt davon ausgenommen.

Für die in diesem Bereich tätigen Übungsleiter/Trainer (Anleitungspersonal) gilt ebenfalls die 3G-Regel.

Ein notwendiges Betreten des Objektes ist nur unseren Mitgliedern gestattet.

Alle weiteren derzeit bestehenden Vereins-Bestimmungen bleiben weiterhin bestehen.

Sonderregelungen (soweit sie nach derzeit geltenden Recht zulässig sind) bedürfen der Entscheidung des Vorstandes.

               

Der Vorstand

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