Chemnitz, den 05.09.2023

CPSC BUDO e.V.                                                               

-Vorstand-

 

Mitteilung des Vorstandes:

Durch die anhaltende Inflation sieht sich der Vorstand des CPSC BUDO e.V. gezwungen, eine allgemeine Preisanpassung bei den Mitgliedbeiträgen durchzuführen. Die seit 2001 gültigen Mitgliederbeiträge werden ab den 01.01.2024 um 0,50 € pro Mitglied und Monat erhöht.

Der bislang gewährte Familienbeitrag entfällt.

Alle anderen Modalitäten bleiben bestehen. Bei evtl. Kündigungsabsichten wird auf die satzungsgemäße Kündigungsfrist hingewiesen.

 

Für Judoka erfolgt eine vom Judoverband Sachsen e.V. festgelegte Erhöhung des Preises für die Jahressichtmarke um 1,00 € pro Jahr. Sollte die Jahressichtmarke von einzelnen Judoka nicht mehr benötigt werden, muss dies bis zum 30.11.2023 schriftlich angezeigt werden. Der Judo-Pass ist für die Austragungsmodalitäten vorzulegen. Sodann verliert er seine Gültigkeit.

 

Für evtl. Fragen stehen wir gern zur Verfügung.

 

Endlich ist es soweit! Die Sommerferien haben begonnen.

Bitte denkt daran, dass wir in dieser Zeit eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten haben.
Die Altersklassen u8 bis u15 trainieren montags von 16.30 bis 17.45 Uhr.
Die u18+ trainiert montags von 18.15 bis 19.45 Uhr. Ab dem Jahrgang 2010 besteht die Möglichkeit in den Ferien ausnahmsweise schon am Training der u18+ teilzunehmen.

Wir wünschen euch schöne Ferien! Viel Spaß!

Judogruppe u11

Unser Sportfreund Olaf K. Busch wurde für seine Verdienste mit der Verleihung des dritten DAN geehrt.

Auszeichnung

Für seine Verdienste um unseren Sport, bekam unser Vorsitzender am 8. Mai 2022 den 5. DAN verliehen.

Chemnitz, den 13.01.2022

CPSC BUDO e.V.

Ergänzende Festlegungen zur Nutzung des Zentral-Dojo

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig

Die für unseren Verein derzeit geltenden CORONA-Schutzbestimmungen werden zum 14.01.2022 wie folgt ergänzt:

Für den allgemeinen Sportbetrieb in unserer Halle gilt ab dem 14.01.2022 die 2Gplus-Regel.

Der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt davon ausgenommen.

Für die in diesem Bereich tätigen Übungsleiter/Trainer (Anleitungspersonal) gilt die 3G-Regel.

Ein notwendiges Betreten des Objektes ist nur unseren Mitgliedern gestattet.

Alle weiteren derzeit bestehenden Vereins-Bestimmungen bleiben weiterhin bestehen.

Sonderregelungen (soweit sie nach derzeit geltenden Recht zulässig sind) bedürfen der Entscheidung des Vorstandes.

 

Der Vorstand

 

Hinweis zur 2Gplus-Regel:

Der Zugang bzw. das sportl. Training bleibt auf genesene und geimpfte Vereinsmitglieder beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt

 

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