Endlich ist es soweit! Die Sommerferien haben begonnen.

Bitte denkt daran, dass wir in dieser Zeit eingeschränkte Trainingsmöglichkeiten haben.
Die Altersklassen u8 bis u15 trainieren montags von 16.30 bis 17.45 Uhr.
Die u18+ trainiert montags von 18.15 bis 19.45 Uhr. Ab dem Jahrgang 2010 besteht die Möglichkeit in den Ferien ausnahmsweise schon am Training der u18+ teilzunehmen.

Wir wünschen euch schöne Ferien! Viel Spaß!

Judogruppe u11

Unser Sportfreund Olaf K. Busch wurde für seine Verdienste mit der Verleihung des dritten DAN geehrt.

Auszeichnung

Für seine Verdienste um unseren Sport, bekam unser Vorsitzender am 8. Mai 2022 den 5. DAN verliehen.

Chemnitz, den 13.01.2022

CPSC BUDO e.V.

Ergänzende Festlegungen zur Nutzung des Zentral-Dojo

Die Staatsregierung hat in der Kabinettssitzung vom 12. Januar 2022 eine erneute Änderung der Corona-Notfall-Verordnung beschlossen. Neben einigen Anpassungen bekannter Regelungen sind Lockerungen bei einem zurückgehenden Infektionsgeschehen vorgesehen. Die Regelungen der geänderten Verordnung treten am 14. Januar 2022 in Kraft und sind bis zum 6. Februar 2022 gültig

Die für unseren Verein derzeit geltenden CORONA-Schutzbestimmungen werden zum 14.01.2022 wie folgt ergänzt:

Für den allgemeinen Sportbetrieb in unserer Halle gilt ab dem 14.01.2022 die 2Gplus-Regel.

Der Trainingsbetrieb für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres bleibt davon ausgenommen.

Für die in diesem Bereich tätigen Übungsleiter/Trainer (Anleitungspersonal) gilt die 3G-Regel.

Ein notwendiges Betreten des Objektes ist nur unseren Mitgliedern gestattet.

Alle weiteren derzeit bestehenden Vereins-Bestimmungen bleiben weiterhin bestehen.

Sonderregelungen (soweit sie nach derzeit geltenden Recht zulässig sind) bedürfen der Entscheidung des Vorstandes.

 

Der Vorstand

 

Hinweis zur 2Gplus-Regel:

Der Zugang bzw. das sportl. Training bleibt auf genesene und geimpfte Vereinsmitglieder beschränkt, jedoch müssen diese zusätzlich einen tagesaktuellen negativen Test nachweisen können. Von der Testpflicht ausgenommen sind:

  • geboosterte Personen,
  • Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres,
  • Personen, für die keine Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission vorliegt,
  • Personen, die über einen vollständigen Impfschutz verfügen und zusätzlich einen Genesenennachweis vorweisen können sowie
  • vollständig Geimpfte, deren letzte Einzelimpfung mindestens 14 Tage und maximal drei Monate zurückliegt

 

CPSC BUDO e.V.      Chemnitz, den 26.05.2021

Werte Sportfreunde – es ist soweit ……..

Unser ‚Zentral-Dojo‘, einschließlich Außengelände, wird unter der Anwendung erlassener Hygiene- und Abstandregeln für das sportliche Vereinstraining wieder geöffnet. Vielen Dank für Eure Treue und Unterstützung.

Folgende Grundsätze sind zu beachten:

Neue Festlegungen zur Nutzung des Zentraldojo gem. CORONA-Schutzverordnungen

Wiederaufnahme des Trainingsbetriebes zu den bekannten Trainingszeiten

ASG/AIKIDO/Dienstsport:       ab 28.05.2021

Fachsparte JUDO:                  ab 07.06.2021

 

Im Objekt ‚Zentral-Dojo‘, einschließlich Außengelände, gelten unter der Anwendung erlassener Hygiene- und Abstandregeln ab sofort für das sportliche Vereinstraining folgende Grundsätze:

  • Die Nutzung der Sporthalle/-räume erfolgt nur durch Vereinsmitglieder, ohne Publikumsverkehr, d.h. auch ohne Eltern, Großeltern etc.. Ein Aufenthalt außerhalb der Halle (Vereinsgelände) ist unter Wahrung der Abstandregeln möglich.
  • Für Nutzer der Sporthalle/-räume auf vertraglicher Grundlage ist die Nutzung nur möglich auf der Basis dieses Hygienekonzepts sowie eines eigenen, bestätigten Hygienekonzepts des Nutzers, die Besonderheiten seines Nutzungszweckes zusätzlich berücksichtigen.
  • Im gesamten Objekt, auch in den Umkleide- und Sanitärbereichen, ist der Mindestabstand einzuhalten. Konkrete Festlegungen über die Anzahl der Personen, die gleichzeitig Räumlichkeiten betreten dürfen, werden per Aushang vor Ort veröffentlicht.
  • Die Hygieneregeln sind konsequent einzuhalten. Sie werden im Zentral-Dojo per Aushang veröffentlicht.
  • Es besteht keine Pflicht, Mund-Nasen-Bedeckungen in der Sportstätte zu tragen.
  • Es besteht die Pflicht, dass sich alle Personen nach Betreten der Sportstätte die Hände waschen oder desinfizieren. Desinfektionsspender befinden sich im Haupteingangsbereich, im Eingangsbereich zur Sporthalle sowie im Obergeschoß. (Kinder dürfen Desinfektionsmittel nur unter Aufsicht anwenden!) Flächendesinfektion Sanitärbereich/Hallenboden/Tatami/Türklinken etc. erfolgt zentral.
  • Trainingsgeräte sind nach der Benutzung zu reinigen. Die benutzten Räumlichkeiten sind zu Lüften (Stoßlüftung). Die Verschlusssicherheit nach dem Trainingsbetrieb muss aber gewährleistet werden.
  • Auf den Mindestabstand ist, wo immer möglich, zu achten.
  • Mannschaftsspiele sind erlaubt. Der körperliche Kontakt ist hier auf ein Minimum zu beschränken. Zusätzlicher Körperkontakt (gemeinsamer Siegesjubel, ‚Abklatschen‘ u. ä.) ist nicht statthaft.
  • Bei Kontaktsportarten (Sportarten, die den physischen Kontakt zwischen Sportlern erfordern oder betonen) ist während des Trainings ein Wechsel der Trainingspartner zu minimieren.
  • Personen mit erhöhter Körpertemperatur und/oder Erkältungssymptomen dürfen die Sportstätte nicht betreten. Selbiges gilt für angeordnete Quarantänefälle. Der unbedenkliche Gesundheitszustand der zum Training erschienen Sportler ist vorab zu erfragen und im Trainingsprotokoll zu dokumentieren. Im Innenbereich ist ein tagesaktueller Test (nicht älter als 24 Stunden) erforderlich oder ein Nachweis ‚vollständig geimpft/genesen‘. Gegenständliche Selbstauskünfte sind zulässig und zu archivieren.

 

Die Trainingszeiten haben sich derzeit nicht geändert. Um einen geordneten Zu- und Abgang der Trainingsgruppen zu gewährleisten, wird aber eine leichte Trainingsverkürzung angestrebt. Bitte informiert Euch bei Euren Trainern.

Wir wünschen allen einen tollen Trainingsbeginn – ‚Sport frei‘ und ‚Nicht jammern‘!                                   

 

Der Vorstand